Bau-Turbo gestartet!
Schnell und pragmatisch zu mehr Wohnraum.
Am 18. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den „Bau-Turbo“ beschlossen. Mit der neuen Sonderregelung (§ 246e BauGB) können Kommunen künftig schneller und einfacher bauen, ganz ohne langwierige Bebauungspläne.
Was ändert sich konkret?
- Einführung von § 246e BauGB: Kommunen können nun auf Bebauungspläne verzichten – und innerhalb von nur zwei Monaten Genehmigungen erteilen – statt jahrelang zu warten .
- Vereinfachte Nachverdichtung und Aufstockung im Innen- und Außenbereich: Mehr Möglichkeiten für bezahlbaren Wohnraum an bestehenden Siedlungsachsen .
- Verlängerung des Umwandlungsschutzes von Miet- zu Eigentumswohnungen bis Ende 2030, um Mieterrechte zu stärken
Der Entwurf wird jetzt in Bundestag und Bundesrat beraten, mit geplanter parlamentarischer Debatte im Juli. Ziel ist eine Verabschiedung noch Herbst 2025 – wir bleiben dran!
Mehr Informationen:
Bundesregierung – Bau-Turbo