Bau-Turbo gestartet!
Schnell und pragmatisch zu mehr Wohnraum.
Am 18. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den „Bau-Turbo“ beschlossen. Mit der neuen Sonderregelung (§ 246e BauGB) können Kommunen künftig schneller und einfacher bauen, ganz ohne langwierige Bebauungspläne.
Was ändert sich konkret?
- Einführung von § 246e BauGB: Kommunen können nun auf Bebauungspläne verzichten – und innerhalb von nur zwei Monaten Genehmigungen erteilen – statt jahrelang zu warten .
- Vereinfachte Nachverdichtung und Aufstockung im Innen- und Außenbereich: Mehr Möglichkeiten für bezahlbaren Wohnraum an bestehenden Siedlungsachsen .
- Verlängerung des Umwandlungsschutzes von Miet- zu Eigentumswohnungen bis Ende 2030, um Mieterrechte zu stärken
Der Entwurf wird jetzt in Bundestag und Bundesrat beraten, mit geplanter parlamentarischer Debatte im Juli. Ziel ist eine Verabschiedung noch im Herbst 2025 – wir bleiben dran!
Mehr Informationen:
Bundesregierung – Bau-Turbo